
Aktuelles zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und soll - als zentraler digitaler Speicherort - medizinisch relevante Gesundheitsdaten von Patienten verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zugänglich machen. Mit dem Digital-Gesetz erhalten alle gesetzlich Versicherten die "ePA für alle", sofern sie nach vorheriger Information durch die Krankenkassen der Anlage nicht widersprechen ("Opt-Out-Regelung"). Die Entscheidung über die Nutzung der ePA und die Kontrolle über die enthaltenen Informationen liegt also beim Patienten. Ab 29. April 2025 startet der bundesweite Rollout und die Nutzung der "ePA für alle" in einer "Hochlaufphase". Die Verpflichtung zur Nutzung gilt für Ärzte und Psychotherapeuten ab 1. Oktober 2025.
Weitere umfassende Informationen zur ePA finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie: Eine Beratung zur Nutzung der ePA findet NICHT von unserer Praxis statt, bitte wenden Sie sich hierfür an die Krankenkassen. Es ist außerdem zunächst NICHT möglich, ältere Befunde in die Akte einzupflegen, sondern nur aktuelle (z.B. Medikamentenliste). Außerdem werden zunächst nur begrenzt Dokumente übertragen werden können, dies wir mit der Zeit langsam erweitert (z.B. e-Impfpass erst ab 2026). Bei Fragen informieren Sie sich bitte im Internet oder bei Ihrer Krankenkassen und sehen von von Anfragen in unserer Praxis ab.