Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und soll - als zentraler digitaler Speicherort - medizinisch relevante Gesundheitsdaten von Patienten verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zugänglich machen. Mit dem Digital-Gesetz erhalten alle gesetzlich Versicherten ab 15. Januar 2025 die "ePA für alle", sofern sie nach vorheriger Information durch die Krankenkassen der Anlage nicht widersprechen ("Opt-Out-Regelung"). Zu diesem Termin startet die Nutzung in den TI-Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens.
Voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 soll die "ePA für alle" bundesweit genutzt werden, allerdings nur wenn die Nutzung in den Modellregionen problemlos laufen sollte. Verzögerungen können auftreten. Zudem müssen wir als Praxisteam eine Schulung mit unserer Praxissoftware durchführen, dies war bisher in der Kürze der Zeit nicht möglich. Es ist also vorerst noch NICHT möglich, die ePA zu befüllen, bitte sehen Sie von Anfragen ab. Wir informieren Sie, sobald eine Befüllung möglich ist.
Bitte beachten Sie: Eine Beratung zur Nutzung der ePA findet NICHT von unserer Praxis statt, bitte wenden Sie sich hierfür an die Krankenkassen. Es ist außerdem zunächst NICHT möglich, ältere Befunde in die Akte einzupflegen, sondern nur aktuelle (z.B. Medikamentenliste). Außerdem werden zunächst nur begrenzt Dokumente übertragen werden können, dies wir mit der Zeit langsam erweitert (z.B. e-Impfpass erst ab 2026). Bei Fragen informieren Sie sich bitte im Internet oder bei Ihrer Krankenkassen und sehen von von Anfragen in unserer Praxis ab.